Antrag auf Gewährung eines finanziellen Zuschusses für Studierende bei Wohnsitz-nahme innerhalb der Stadt Gera

Hiermit kann ein finanzieller Zuschuss in Höhe von 100 € aus dem Förderprogramm
„Starter-Paket“ des Studenten-Förderverein Gera e.V. beantragt werden.

Der Antrag gilt nur für Studierende, die ab dem 1.1.2021 in der Stadt Gera ihren Hauptwohnsitz
genommen haben. Dementsprechende Nachweise sind zu erbringen wie folgt als Anhang:
1.) Nachweis über den Hauptwohnsitz durch Vorlage (Kopie) einer entsprechenden Meldebestätigung
2.) Nachweis eines Studiums durch Kopie des Studentenausweises o.ä. Urkunden
(Immatrikulationsbescheinigung)
Die Förderung ist begrenzt auf maximal 20 Studierende in der Reihenfolge des Antragseingangs. Das Förderprogramm endet am 31. Oktober 2022. Der Studenten-förderverein übernimmt keine Gewähr für die Bewilligung einer Förderung. Ein Rechtsanspruch auf Auszahlung des Betrages ist ausgeschlossen. Der Antrag ist zu stellen in Schriftform auf dem Postweg an:
Studenten-Förderverein Gera e.V
Berliner Str. 73
07545 Gera

oder per E-Mail unter: info@studenten-gera.de

Hier ist kann der Antrag heruntergeladen werden.

Öffentliche Podiumsdiskussion zur Bundestagswahl 2021

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Diese öffentliche und eintrittsfreie Veranstaltung findet am Freitag, dem 03. Seoptember 2021 ab 18.00 Uhr im Haus der Kultur in Gera statt.

Die Podiumsdiskussion steht unter dem Thema „Zukunft für Gera – unsere Jugend und unsere Hochschulen“ ,
wird moderiert von Herrn Dr. Uwe Matthes und als gemeinsames Projekt mit dem Thüringer Medienbildungszentrum der TLM in Gera aufgezeichnet und im Lernsender Labor14 ausgestrahlt. Der geplante Sendetermin ist ab Mittwoch dem 8. September 2021.

Studentenbowling SRH Hochschule für Gesundheit vs. Duale Hochschule Gera-Eisenach

Auf Grund der Algemeinverfügung der Stadt Gera vom 14. März 2020 wird das Studenten-Bowling verschoben. Einen neuen Termin geben wir rechtzeitig bekannt.

Gemäß § 28 Absatz 1 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz — IfSG) vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045) erlässt die Stadt Gera nachfolgende Allgemeinverfügung:

  1. Alle Veranstaltungen, Vergnügungen, Menschenansammlungen und Versammlungen ab 50 Personen werden im gesamten Stadtgebiet Geras untersagt; dies bezieht sich sowohl auf solche unter freiem Himmel als auch in geschlossenen Räumen. Hierzu gehören insbesondere Tanz- und Sportveranstaltungen sowie Messen und Ausstellungen.
  2. Diese Allgemeinverfügung gilt ab dem 14. März 2020. Sie ist wirksam bis einschließlich Freitag, dem 10. April 2020.
  3. Die Allgemeinverfügung vom 11. März 2020 ist mit Inkrafttreten der Allgemeinverfügung vom 14. März 2020 aufgehoben.

Ohrenschmaus in der alten Brauerei 1880 am 26.03.2020

Ohrenschmaus wird auf einen späteren Termin verschoben!

Gemäß § 28 Absatz 1 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz — IfSG) vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045) erlässt die Stadt Gera nachfolgende Allgemeinverfügung:

  1. Alle Veranstaltungen, Vergnügungen, Menschenansammlungen und Versammlungen ab 50 Personen werden im gesamten Stadtgebiet Geras untersagt; dies bezieht sich sowohl auf solche unter freiem Himmel als auch in geschlossenen Räumen. Hierzu gehören insbesondere Tanz- und Sportveranstaltungen sowie Messen und Ausstellungen.
  2. Diese Allgemeinverfügung gilt ab dem 14. März 2020. Sie ist wirksam bis einschließlich Freitag, dem 10. April 2020.
  3. Die Allgemeinverfügung vom 11. März 2020 ist mit Inkrafttreten der Allgemeinverfügung vom 14. März 2020 aufgehoben.

Singen statt Schießen

Dieses Jahr wird es keine Eisbahn in Gera geben wird! Damit ist es nicht möglich unser Winterevent, das Eisstockschießen der Hochschulen,  durchzuführen. Es wird aber im Wintersemester ein neues Event geben. Die Deutsche Hochschul-Meisterschaft im Karaoke!

Auslobung „Starter-Paket“

Der Studenten-Förderverein Gera e.V. hat
die Aktion Starterpaket verlängert!

Auslobung „Starter-Paket“

Der Studenten-Förderverein Gera e.V. lobt im Rahmen der Aktion „Starter-Paket“ für 25 Studierende, welche nach dem 1. Januar 2019 ihren Hauptwohnsitz nach Gera verlegen

Zusatzunterstützung von 100 Euro aus.

Dauer der Unterstützung: einmalig
Bewilligungszeitraum: ab 1.1.2019 – 30.7.2020 bzw. bis zum 25. vergebenen Starter-Paket
Höhe der finanziellen Zuwendungen: 100 Euro als nicht rückzahlpflichtiger Zuschuss
Anzahl der zu vergebenden Stipendien: für maximal 25 Studierende
Zweckbindung: a) Hauptwohnsitz Gera
b) Studierender an einer Hochschule
Form der Bewerbung: Schriftform
Empfänger der Bewerbung: Bewerbungen in Schriftform sind zu richten an den:
Studenten-Förderverein Gera e.V.
Berliner Straße 73
07545 Gera
Bewerbung sind auch zulässig als E-mail an den Studenten-Förderverein unter info@studenten-gera.de
Auswahlkriterium:
1.) vollständig ausgefüllter Antrag
2.) Nachweis des Hauptwohnsitzes per Kopie der Ummeldebescheinung der Stadt Gera
3.) Nachweis der Immatrikulation als Studierender an einer Hochschule
4.) Reihenfolge des Antragseingangs

Einzureichende Unterlagen:

  • Nachweis Ummeldebescheinigung der Stadt Gera (Kopie)
  • Nachweis Immatrikulationsurkunde oder Studentenausweis (Kopie)
    Bewerbungsfrist: ab sofort

Anträge können abgerufen werden unter dem Internetauftritt des Studentenfördervereines unter:

Antragsformular Starterpaket

Das Förderprogramm endet spätestens am 30.07.2020

Der Studenten-Förderverein Gera e.V. übernimmt keine Gewähr für die Bewilligung einer Förderung. Ein Rechtsanspruch auf Auszahlung des Betrages ist ausgeschlossen.

Gera, den 21.08.2019
gez. Wendrich (1. Vorstand)

Deutschland-Stipendium

Vorankündigung
Der Studenten-Förderverein Gera e.V. beabsichtigt für Studierende der
SRH-Hochschule Gesundheit Gera drei weitere
DEUTSCHLAND-Stipendien zu finanzieren.

Der Bewerberkreis ist auf die folgenden Studiengänge begrenzt:

  • Gesundheitspsychologie, B.Sc.
  • Psychologie; B.Sc
  • Bildung und Förderung in der Kindheit, B.A.
  • Psychische Gesundheit und Psychotherapie, M.Sc.
  • Ernährungstherapie und – beratung, B.Sc.
  • Soziale Arbeit (B.A.)

Auslobungszeitraum ist ab Wintersemester 2019/20.
Bitte beachten Sie die offizielle Auslobung der Stipendien durch die SRH Hochschule Gesundheit an den ortsüblichen Stellen, sobald die bürokratischen Formalien realisiert wurden.
Es ist nicht möglich, sich vor der offiziellen Auslobung durch die Hochschule zu bewerben!

Gera, 21. August 2019

gez. Wendrich (1. Vorstand)