Auslobung für GERA-Stipendien

Der Studenten-Förderverein Gera e.V. lobt für Studierende der SRH-Hochschule Gesundheit Gera
3 GERA-Stipendien aus.
Dauer des Stipendiums: 1 Semester
Bewilligungszeitraum: Wintersemester 2023/24
Höhe der finanziellen Zuwendungen: 50 Euro pro Monat über 6 Monate bei einmaliger
Auszahlung des gesamten Zuwendungsbetrages
Anzahl der zu vergebenden Stipendien: 3
Zweckbindung: Zusatzstipendium für Studierende der SRH Hochschule Gesundheit mit Wohnort Gera
Form der Bewerbung: Schriftform
Empfänger der Bewerbung: Bewerbungen in Schriftform sind zu richten an den
Studenten-Förderverein Gera e.V., Berliner Straße 73, 07545 Gera
Bewerbungen sind auch zulässig als E-mail an den SFV unter info@studenten-gera.de
Auswahlkriterien in der Reihenfolge ihrer Gewichtung:
1.) Wohnsitz Gera und E-mail-Adresse bzw. Erreichbarkeit über Telefon
2.) besonderes gesellschaftliches Engagement
3.) Versicherung des Antragsteller über die Richtigkeit seiner Angaben
4.) Motivationsschreiben (maximal eine Seite)
Hinweis: Der Nachweis des Wohnsitzes in Gera ist ein Pflichtbestandteil der Förderung.
Sollten sich keine Studenten mit Hauptwohnsitz Gera bewerben, kann die Auswahlkommission auch
befinden, dass Bewerber mit Nebenwohnsitz in Gera für ein Stipendium zugelassen werden.
Einzureichende Unterlagen:

  • Nachweis Wohnsitz Gera durch Kopie des Ausweises, Meldebestätigung, Mietvertrag o.ä.
  • Es obliegt dem Antragsteller hinreichende Unterlagen zu o.g. Auswahlkriterien wie z.B. BAföG-
    Bescheid, Studienkreditzusage o.ä. einzureichen

Bewerbungsfrist: 25.09.2023, 12.00 Uhr
Ablauf des Auswahlverfahrens:
Eine Kommission, bestehend aus 3 Mitgliedern des Studentenfördervereins Gera e.V. befindet in
einer Sitzung unter Ausschluss der Öffentlichkeit und der Gewähr über den / die Stipendiaten. Die
Sitzung muss spätestens 1 Woche nach Ende der Bewerbungsfrist stattfinden.
Bekanntmachung der Sitzungsergebnisse: Die Bekanntmachung der Stipendiaten erfolgt
umgehend nach Sitzungsende durch einen namentlichen Aushang an ortsüblicher Stelle innerhalb der
Hochschule bzw. Benachrichtigung per Email. Alle eingegangenen Unterlagen können daraufhin im
Hochschulsekretariat wieder abgeholt werden. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf die Gewährung des
Stipendiums.
Übergabe der Stipendien: Es ist geplant, die Stipendien bis zum 25.10.2023 im Rahmen einer
öffentlichen Veranstaltung zu übergeben.
Gera, den 25.07.23
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gez. Wendrich / Vorstand

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