Hiermit kann ein finanzieller Zuschuss in Höhe von 100 € aus dem Förderprogramm
„Starter-Paket“ des Studenten-Förderverein Gera e.V. beantragt werden.
Der Antrag gilt nur für Studierende, die ab dem 1.1.2021 in der Stadt Gera ihren Hauptwohnsitz
genommen haben. Dementsprechende Nachweise sind zu erbringen wie folgt als Anhang:
1.) Nachweis über den Hauptwohnsitz durch Vorlage (Kopie) einer entsprechenden Meldebestätigung
2.) Nachweis eines Studiums durch Kopie des Studentenausweises o.ä. Urkunden
(Immatrikulationsbescheinigung)
Die Förderung ist begrenzt auf maximal 20 Studierende in der Reihenfolge des Antragseingangs. Das Förderprogramm endet am 31. Oktober 2022. Der Studenten-förderverein übernimmt keine Gewähr für die Bewilligung einer Förderung. Ein Rechtsanspruch auf Auszahlung des Betrages ist ausgeschlossen. Der Antrag ist zu stellen in Schriftform auf dem Postweg an:
Studenten-Förderverein Gera e.V
Berliner Str. 73
07545 Gera
oder per E-Mail unter: info@studenten-gera.de