Ohrenschmaus wird auf einen späteren Termin verschoben!
Gemäß § 28 Absatz 1 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz — IfSG) vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045) erlässt die Stadt Gera nachfolgende Allgemeinverfügung:
- Alle Veranstaltungen, Vergnügungen, Menschenansammlungen und Versammlungen ab 50 Personen werden im gesamten Stadtgebiet Geras untersagt; dies bezieht sich sowohl auf solche unter freiem Himmel als auch in geschlossenen Räumen. Hierzu gehören insbesondere Tanz- und Sportveranstaltungen sowie Messen und Ausstellungen.
- Diese Allgemeinverfügung gilt ab dem 14. März 2020. Sie ist wirksam bis einschließlich Freitag, dem 10. April 2020.
- Die Allgemeinverfügung vom 11. März 2020 ist mit Inkrafttreten der Allgemeinverfügung vom 14. März 2020 aufgehoben.